Kursleiter*innen gesucht
Sie möchten gerne im universitären Umfeld Gesundheitskurse online und in Präsenz für Mitarbeiter*innen durchführen? Wir suchen immer wieder für unten genannte Handlungsfelder Kursleiter*innen, die ZPP-geprüfte Kurse auf Basis eines Honorarvertrages anbieten können. Bitte lesen Sie sich alle Informationen – insbesondere die wichtigen Hinweise zur Angebotsabgabe – durch, bevor Sie uns eine Bewerbung ausarbeiten, da wir nur Angebote berücksichtigen können, die die aufgeführten Bedingungen erfüllen.
Das Angebot/die Bewerbung ist schriftlich mit allen geforderten Unterlagen per Post einzureichen
an das
Department für Sportwissenschaften und Sport
Projekt FAUgesund
z. Hd. Linda Grandpair
Gebbertstraße 123b
91058 Erlangen
Wir behalten uns ggf. vor, das Angebot sowie Ihre Kontaktdaten abzuspeichern, um im Bedarfsfall auf Sie zukommen zu können.
Handlungsfelder
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LEISTUNGSBESCHREIBUNG Handlungsfeld Stressmanagement* Präventionsprinzip: Förderung von Entspannung (Hatha Yoga) Gesucht werden ein/e oder mehrere Kursleiter/innen zur Durchführung von Gesundheitskursen „Hatha Yoga“ im Bereich des universitären Gesundheitsmanagements *Es wird auf den aktuellen Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V verwiesen ( Kapitel 5.4.3. Handlungsfeld Stressmanagement Seite 79 – 87) |
Qualifikation der Kursleiter/innen: Anbieterqualifikation für Hatha YogaZur Durchführung von Hatha Yoga kommen Fachkräfte mit folgenden Voraussetzungen in Betracht: Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis folgender Mindeststandards (Berufsausbildung bzw. Studium müssen Bezug zu mindestens einer der fachwissenschaftlichen Kompetenzen haben): |
Kompetenz | Inhalt | Umfang |
Fachwissenschaftliche
Kompetenz |
Pädagogik, Psychologie | 30 h oder 1 ECTS |
Philosophie und Geschichte des Yoga | 60 h oder 2 ECTS | |
Naturwissenschaftlich-medizinische Grundlagen | 60 h oder 2 ECTS | |
Medizin | 30 h oder 1 ECTS | |
Fachpraktische Kompetenz | Yoga-Praxis für Gesunde | 180 h oder 6 ECTS |
Yoga-Praxis und Krankheit | 90 h oder 3 ECTS | |
Fachübergreifende Kompetenz | Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention | 30 h oder 1 ECTS |
Gesamt | 480 h oder 16 ECTS | |
ECTS: European Credit Transfer and Accumulation System. Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. 1 ECTS entspricht einem Workload von 30 Zeitstunden. Die fachpraktische Kompetenz ist ausschließlich in Präsenzunterricht im Umfang von 270 Std. erwerbbar. |
Hatha Yoga wird in der Regel in einer eigenständigen Ausbildung erlernt. Daher können für den Nachweis der Mindeststandards alle auf Hatha Yoga bezogenen Module sowie die weiteren Kompetenzen – unter Berücksichtigung der mit dem Berufs- oder Studienabschluss nachgewiesenen fachwissenschaftlichen Kompetenz – außerhalb des staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses erworben worden sein. Die Ausbildungsdauer muss mindestens zwei Jahre betragen. Anbieterinnen und Anbieter, die die Mindeststandards erfüllen und einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss ohne Bezug zu den fachwissenschaftlichen Kompetenzen haben oder keinen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss besitzen, können als Kursleitende anerkannt werden, wenn sie mindestens 200 Stunden Kursleitererfahrung nachweisen.
Es wird auf den aktuellen Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V verwiesen ( Kapitel 5.4.3. Handlungsfeld Stressmanagement Seite 79 – 87).
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LEISTUNGSBESCHREIBUNG Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten* Präventionsprinzip: Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität (Funktionelles Ganzkörpertraining und/oder Rückenfit) Gesucht wird ein/e oder mehrere Kursleiter/in/nen zur Durchführung von Gesundheitskursen „Rückenfit“ und/oder „Funktionelles Ganzkörpertraining“ im Bereich des universitären Gesundheitsmanagements * Es wird auf den aktuellen Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V verwiesen ( Kapitel 5.4.1. Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten Seite 65 – 73) |
Qualifikation der Kursleiter/innen:
Anbieterqualifikation Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit folgenden Voraussetzungen in Betracht:Staatlich anerkannter bewegungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis folgender Mindeststandards:
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Es wird auf den aktuellen Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V verwiesen ( Kapitel 5.4.1. Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten Seite 65 – 73).
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Handlungsfeld Stressmanagement* |
Anbieterqualifikation für Qi Gong
Zur Durchführung von Qigong kommen Fachkräfte mit folgenden Voraussetzungen in Betracht:
- Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis folgender Mindeststandards (Berufsausbildung bzw. Studium müssen Bezug zu mindestens einer der fachwissenschaftlichen Kompetenzen haben):
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Qigong wird in der Regel in eigenständigen Ausbildungen erlernt. Daher können für den Nachweis der Mindeststandards alle auf Qigong bezogenen Module sowie die weiteren Kompetenzen – unter Berücksichtigung der mit dem Berufs- oder Studienabschluss nachgewiesenen fachwissenschaftlichen Kompetenz – außerhalb des staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses erworben worden sein.
Die Ausbildungsdauer muss mindestens zwei Jahre betragen.
Anbieterinnen und Anbieter, die die Mindeststandards erfüllen und einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss ohne Bezug zu den fachwissenschaftlichen Kompetenzen haben oder keinen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss besitzen, können als Kursleitende anerkannt werden, wenn sie mindestens 200 Std. Kursleitererfahrung nachweisen.
Es wird auf den aktuellen Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V verwiesen ( Kapitel 5.4.3. Handlungsfeld Stressmanagement Seite 79 – 87).
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Handlungsfeld Stressmanagement* Präventionsprinzip: Förderung von Entspannung (Autogenes Training)Gesucht wird ein/e Kursleiter/in zur Durchführung eines Gesundheitskurses „Autogenes Training“ im Bereich des universitären Gesundheitsmanagements*Es wird auf den aktuellen Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V verwiesen ( Kapitel 5.4.3. Handlungsfeld Stressmanagement Seite 79 – 87) |
Anbieterqualifikation Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit folgenden Voraussetzungen in Betracht:Staatlich anerkannter bewegungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis folgender Mindeststandards:
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Es wird auf den aktuellen Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V verwiesen ( Kapitel 5.4.3. Handlungsfeld Stressmanagement Seite 79-87)
Allgemeine Informationen und Anforderungen
Zusätzliche Anforderung:
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Bieten Sie uns gerne Ihre aktuell freien Zeiten an. Wir werden dann gerne unseren Bedarf mit Ihnen klären.
Generell möchten wir die Kurse als Präsenzkuse anbieten, doch durch fehlende Räume kann es durchaus vorkommen, dass Kurse weiterhin online übertragen werden.
Für das Online-Format werden gängige Videokonferenzprogramme (z. B. Zoom) genutzt. Die Technik hierfür stellt der Auftragnehmer.
Wir behalten uns ggf. vor, das Angebot sowie Ihre Kontaktdaten abzuspeichern, um im Bedarfsfall auf Sie zukommen zu können.
in den Räumen
des Departments für Sportwissenschaften und Sport
Gebbertstraße 123b
91058 Erlangen
oder in anderen (angemieteten) Räumen der FAU im Raum Erlangen/Nürnberg
Teilweise werden die Kurse auch online über Zoom durchgeführt. Die Technik hierfür stellt der Auftragnehmer.
- Es soll ein Honorarvertrag für die oben angegebenene Dauer geschlossen werden.
Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistung in dem genannten Zeitraum kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eindeutig beschrieben werden. Ebenso, ob die Kurse in Präsenz oder online stattfinden können.
Die Termine des ersten Durchgangs stehen fest und sind Vertragsbestandteil.
Die zeitliche Lage der weiteren Kursdurchläufe wird mit der jeweiligen Auftragnehmerin/dem jeweiligen Auftragnehmer rechtzeitig vor Durchführung abgestimmt und schriftlich fixiert. Geplant sind 3 Durchgänge/Jahr jeweils 5 – 10 Kurseinheiten (Kurswochen). - Ein Anspruch auf Durchführung der Maßnahme und Vergütung für die/den Auftragnehmer/in besteht nicht, sollte ein Kursdurchlauf zu dem vom Department für Sportwissenschaften und Sport, Projekt FAUgesund, geplanten Zeitpunkt nicht stattfinden. Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin sind in diesem Fall ausgeschlossen.
- Ein Anspruch auf Durchführung der Maßnahme und Vergütung besteht ebenfalls nicht, wenn die Maßnahme seitens des Departments für Sportwissenschaft und Sport, Projekt FAUgesund, aus zwingenden Gründen abgesagt wird. Zwingende Gründe können z. B. sein, dass kurzfristig nicht ausreichend Räume zur Verfügung stehen oder der Bedarf an Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sich während des Vertragszeitraumes verändert. Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
- Die Vereinbarung wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass bei Kursbeginn die festgelegte Mindesteilnehmerzahl erreicht wird.
Ist diese für die Maßnahme 3 Tage vor dem angekündigten Termin nicht erreicht, kann der Auftraggeber die Veranstaltung absagen. Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen. - Bei Erkrankung oder Verhinderung hat der/die Auftragnehmer/in das Department für Sportwissenschaften und Sport, Projekt FAUgesund, unverzüglich zu verständigen.
Kann keine Vertretung angeboten werden oder wird diese von Seiten des Departments für Sportwissenschaft und Sport, Projekt FAUgesund, nicht akzeptiert, kann die Maßnahme an Dritte vergeben werden. Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen. - In dem vereinbarten Honorar (Stundensatz) ist die Vergütung für die Vor- und Nachbetreuung der Veranstaltungen, etwaige An- und Abreisezeiten sowie Reisekosten mit enthalten. Weitere Vergütungsansprüche, insbesondere bei Krankheit, bestehen nicht.
- Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer verpflichtet sich zur selbständigen Durchführung und persönlichen Leitung der von der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) zertifizierten Kurse bzw. zum Einsatz entsprechender Übungsleiter/innen.
- Die/der Auftragnehmer/in bzw. die/der Übungsleiter/in führen die genannte Veranstaltung selbständig durch. Das Department für Sportwissenschaft und Sport, Projekt FAUgesund, erteilt der/dem Auftragnehmer/in bzw. der/dem Übungsleiter/in während des Vertragsverhältnisses keine methodischen und/oder didaktischen Anweisungen; Letztere(r) ist nicht weisungsgebunden. Sie/er hat durch geeignete Maßnahmen die sportartübliche Sicherheit der Kursteilnehmer(innen) während der Übungsstunde zu gewährleisten und sportart-untypische übermäßige Risiken für die Kursteilnehmer(innen) zu vermeiden. Sie/er hat Unfälle unverzüglich dem Department für Sportwissenschaft und Sport, Projekt FAUgesund, zu melden.
- Es wird empfohlen, über eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie über eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung zu verfügen. Durch die Vertragsunterzeichnung bestätigt die/der Auftragnehmer/in darüber Kenntnis zu haben.
- Wird das Department für Sportwissenschaft und Sport, Projekt FAUgesund, von Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmern für Schaden in die Pflicht genommen, die aus einer schuldhaften Verletzung der vertraglichen Pflichten der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers entstanden sind, kann das Department für Sportwissenschaft und Sport, Projekt FAUgesund, sie/ihn in Regress nehmen. Das Department für Sportwissenschaft und Sport, Projekt FAUgesund, haftet gegenüber dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Bediensteten.
- Das Department für Sportwissenschaft und Sport, Projekt FAUgesund, sichert die Verfügbarkeit und den ordnungsgemäßen Zustand der für die Durchführung der Einheiten erforderlichen Geräte, Anlagen und Räume zu den vereinbarten Zeiten zu. Die/der Auftragnehmer/in bzw. der/die Übungsleiter/in ist verpflichtet, Schäden unverzüglich dem Department für Sportwissenschaft und Sport, Projekt FAUgesund, zu melden.
- Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich, die für die Durchführung des Kurses notwendigen Materialien (z. B Matten, Kleinmaterial) spätestens 14 Tage vor Kursbeginn dem Auftraggeber unaufgefordert mitzuteilen.
- Der/die Auftragnehmer/in ist verantwortlich für die Einhaltung der Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere des Urheberrechts und stellt den Auftraggeber im Streitfall von allen Ansprüchen frei.
- Aus datenschutztechnischen Gründen erhält der/die Auftragnehmer/in Zugänge zur FAU-internen Software, die zur Durchführung der Kurse genutzt werden muss. Der/die Auftragnehmer/in bestätigt durch Vertragsunterzeichnung, diese Software nicht für private oder unternehmerische Zwecke zu nutzen.
- Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich, über während des Seminars/Kurses bekannt gewordene Interna Stillschweigen zu bewahren und Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.
- Das vereinbarte Honorar wird jeweils nach Vorlage der Rechnung ohne Abzüge gezahlt. Dabei werden nur tatsächlich geleistete Übungsstunden bzw. Tage vergütet.
Die Honorarabrechnungen sind spätestens vier Wochen nach der letzten Übungsstunde eines Kursdurchlaufes in der Verwaltung des Departments für Sportwissenschaft und Sports, Projekt FAUgesund, einzureichen. - Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich, ihren/seinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten selbständig nachzukommen.
Der Auftraggeber ist gemäß der Mitteilungsverordnung vom 7.9.1993 (in der jeweils geltenden Fassung) grundsätzlich verpflichtet über die Zahlungen, die im Rahmen dieses Vertrages durchgeführt werden, die Finanzbehörden zu unterrichten. - Handelt es sich um ein Honorar, das eine ggf. anfallende Umsatzsteuer berücksichtigt (Bruttohonorar) muss der/die Auftragnehmer/in an die Universität eine Rechnung stellen, welche die Anforderungen gem. § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) erfüllt und die Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt abführen.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Der Vertrag ist auch während seiner Laufzeit beiderseitig mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.
- Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
Wichtige Informationen zur Angebotsabgabe
- die Abgabe eines Angebotes erfolgt ausschließlich schriftlich.
- Grundlage für die Angebotserstellung sind ausschließlich die Leistungsbeschreibung sowie die erforderlichen Nachweise.
- ein Angebot kann für eine einzelne oder mehrere Maßnahmen abgegeben werden.
- es ist ein Angebot bei Durchführung im Präsenz-Format zu erstellen. Es sind alle anfallenden Nebenkosten zu inkludieren.
- das Angebot ist so zu gestalten, dass die Höhe des Stundenhonorars (60 Minuten) erkenntlich ist und die Kalkulation einfach nachzuvollziehen ist.
- dem Angebot sind alle aktuellen Zertifizierungen beizufügen, aus denen die Fachkunde des Anbieters zu ersehen ist.
Bei Fehlen der geforderten Unterlagen kann das Angebot leider nicht berücksichtigt werden.