Nachsorge

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Erstes Nachsorgegespräch: Wiedereingliederung

Führen Sie unmittelbar nach dem Abschluss einer Therapiemaßnahme ein Nachsorgegespräch mit der betroffenen Person, um bei einem erfolgreichen Wiedereintritt in den Berufsalltag zu begleiten und zu unterstützen. Besprechen Sie ggf. geeignete Maßnahmen, die es Ihren Mitarbeitenden erleichtern, auch in Zukunft die Suchterkrankung zu kontrollieren. Belastungen am Arbeitsplatz, die einen Rückfall fördern könnten, werden – soweit möglich – beseitigt oder es werden andere organisatorische Lösungen gesucht. Würdigen Sie in dem Nachsorgegespräch außerdem den mutigen Schritt in die Therapie und geben Sie der betroffenen Person das Gefühl, willkommen zu sein.

Auf Wunsch der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters können in das Gespräch die Suchtberatung und/oder eine Person des Vertrauens (z.B. Familienangehörige, Vertreter der zuständigen Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung) einbezogen werden.

Zweites Nachsorgegespräch: Rückfallprävention

Rückfälle nach einer Therapie sind krankheitsbedingt und nicht untypisch. Es hat sich aber gezeigt, dass innerbetriebliche Maßnahmen die Gefahr von Rückfällen reduzieren und die betreffende Person unterstützen können, ein suchtfreies (Arbeits-)Leben zu führen. Hierzu gehören regelmäßige Gespräche zwischen Ihnen als Vorgesetzten und Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter. Führen Sie auf jeden Fall acht Wochen nach dem ersten Nachsorgegespräch ein weiteres Gespräch. Überprüfen Sie, ob die besprochenen Maßnahmen umgesetzt wurden und die Arbeit wie erhofft aufgenommen werden konnte. Prüfen Sie ggf. auch, ob die betroffene Person ihre Suchterkrankung nach wie vor kontrollieren kann.

 Quelle: Suchtberatung Universität Würzburg, DV zur Gesundheitsvorsorge und -fürsorge für suchtgefährdete Beschäftigte der FAU

 

Umgang mit suchtmittelauffälligen Beschäftigten