Umgang mit akuter Alkoholisierung/Berauschung am Arbeitsplatz
Vorgesetzte sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht angehalten, Beschäftigte in berauschtem bzw. von ihrer Sucht beeinträchtigten Zustand unverzüglich von ihrem Arbeitsplatz zu entfernen und dafür Sorge zu tragen, dass keine Eigen- oder Fremdgefährdung erfolgt. Sie dürfen und müssen sich bei dieser Entscheidung auf den eigenen Eindruck und die allgemeine Lebenserfahrung verlassen. Sie stehen nicht unter Beweispflicht.
Nächster Schritt: Einstieg in den Vier-Stufen-Plan
Wenn Sie die Anzeichen einer Suchterkrankung bzw. Suchtgefährdung feststellen, sind sie im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht und entsprechend des Vorgehens nach dem Vier-Stufen-Plan gemäß § 7 der Dienstvereinbarung zur Gesundheitsvorsorge und -fürsorge für suchtgefährdete Beschäftigte angehalten, sofort nach Kenntnisnahme bzw. Feststellung von auffälligem Verhalten am Arbeitsplatz, Maßnahmen einzuleiten.