Thema Sucht als Teil der Führungsaufgabe
Führungskräften haben im Rahmen der Suchtprävention eine wichtige Aufgabe:
Fürsorgepflicht:
Orientierung geben und Unterstützung anbieten
Ihre Verantwortung, Auffälligkeiten zu erkennen und aktiv zu werden, ergibt sich aus Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dabei sollten Sie zwei Dinge verbinden:
- Orientierung geben, d.h. Klarheit schaffen, Grenzen setzen und Konsequenzen aufzeigen
- Unterstützung anbieten, d.h. helfen, sich der Suchterkrankung oder -gefährdung zu stellen und Heilung zu finden
Wenn Sie als Vorgesetzte die Anzeichen einer Suchterkrankung bzw. -gefährdung feststellen, sind Sie im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht angehalten, sofort nach Kenntnisnahme bzw. Feststellung des auffälligen Verhaltens am Arbeitsplatz, Maßnahmen entsprechend des Vier-Stufen-Planes (§ 7 der Dienstvereinbarung zur Gesundheitsvorsorge und -fürsorge für suchtgefährdete Beschäftigte) zu ergreifen.
Nehmen Sie Ihre Fürsorgepflicht jederzeit konsequent wahr und beobachten Sie gefährdete Personen, um rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.
Vorbildfunktion:
Offenheit, Klarheit und Verbindlichkeit ausstrahlen
Wenn jeder im Team erlebt, wie offen, klar und auch konsequent die Unterstützung des Arbeitgebers bei persönlichen Problemen aussieht, wird die Arbeitsmotivation im Team steigen und ein ähnlicher Umgang die Kultur im Team prägen.
Quelle: DHS | Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., DV zur Gesundheitsvorsorge und -fürsorge für suchtgefährdete Beschäftigte der FAU