Interne Beratungsangebote
Die Beratungsangebote der FAU richten sich an Beschäftigte, die selbst einen bedenklichen/riskanten Umgang mit Alkohol oder anderen Suchtmitteln haben, sowie an Vorgesetzte, Kollegen/-innen und Familienangehörige der belasteten Person :
- Die Beratungsgespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden vertraulich geführt. Die Vertraulichkeit der Informationen gilt gegenüber allen Stellen der Universität und allen Personen außerhalb der Beratungsstellen.
- Sie stehen allen Beschäftigten der FAU offen und sind ohne bürokratische Hindernisse erreichbar.
- Die Ansprechpersonen beraten Sie individuell, unabhängig sowie in hierarchischer und fachlicher Hinsicht weisungsfrei.
- Die Gespräche können in Präsenz oder online stattfinden.
- Die Beratungen erfolgen ressourcen- und lösungsorientiert und bleiben dabei ergebnisoffen. D.h. Sie entscheiden, welchen Weg Sie gehen.
Themen der Beratungsgespräche können sein:
- Gezielte Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsum und dessen mittel- bis langfristigen Folgen,
- Abklärung des Anliegens bzw. der aktuellen Situation und des individuellen Beratungs- bzw. Behandlungsbedarfs,
- Orientierung für einen risikoarmen und sozialverträglichen Umgang mit Suchtmitteln,
- Förderung der individuellen Kompetenz im Umgang mit Suchtmitteln und den damit verbundenen Bedürfnissen,
- Ermutigung und fachliche Begleitung erster Schritte zur Entwicklung von Veränderungsbereitschaft und -zuversicht,
- Informationen über und ggf. Hilfe bei der Suche nach geeigneten ambulanten oder stationären Behandlungsmöglichkeiten,
- Hilfe bei der Suche nach geeigneten Therapeuten/-innen,
- Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach stationärer Behandlung und zur Rückkehr an den Arbeitsplatz (ggf. Gespräche mit Vorgesetzten und/oder Kollegen/-innen),
- Ambulante Nachsorge bzw. Unterstützung bei der Festigung des Therapieerfolgs und zur Rückfallprävention.
Themen der Beratungsgespräche können sein :
- Reflexion der wahrgenommenen Problemlagen und Abklärung ob bzw. welche Maßnahmen zu ergreifen sind,
- Erarbeitung konsruktiv-wertschätzender und lösungsorientierter Verhaltensweisen im Umgang mit Betroffenen,
- Unterstützung von Vorgesetzten bei der Vorbereitung von Mitarbeitendengesprächen im Rahmen der Dienstvereinbarung zur Gesundheitsvorsorge und -fürsorge für suchtgefährdete Beschäftigte, u.a. entsprechend des Stufenplans,
- Beratende Teilnahme an den Stufengesprächen,
- Moderation von gemeinsamen Gesprächen in Arbeitsgruppen, Teams oder im Kollegen/-innenkreis,
- Information und Beratung zum Umgang mit Beschäftigten unter akuter Alkoholisierung bzw. im berauschten Zustand am Arbeitsplatz
- Sinnvolle Strategien im Umgang mit dem Suchtverhalten des Angehörigen und hilfreiche Wege zur sozial-emotionalen Entlastung/Selbstfürsorge