Gesund im Herbst mit dem Betriebsärztlichen Dienst

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Bild: Glasow, Erlangenwww.foto-glasow.de

September, Oktober, November… Wir stecken mitten im Herbst und die Tage werden fühlbar kürzer und kühler. Erkältungen sind wieder an der Tagesordnung. Was kann denn jeder und jede Einzelne von uns tun, um sich auch in der „kalten Jahreszeit“ gesund zu halten? Wir fragen Prof. Dr. med. Klaus Schmid. Er ist Betriebsarzt beim Betriebsärztlichen Dienst der FAU und Mitglied im FAU-Team-BGM.

Herr Prof. Dr. med. Klaus Schmid, sie sind Betriebsarzt beim Betriebsärztlichen Dienst der Universität Erlangen-Nürnberg. Wofür ist der Betriebsärztliche Dienst eigentlich zuständig?

Die Rechtliche Grundlage für unsere Arbeit ist das Arbeitssicherheitsgesetz, welches im §3 die Aufgaben der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte regelt.  Der Betriebsärztliche Dienst der Universität Erlangen-Nürnberg ist für die Betreuung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Erlangen und der Universität Erlangen-Nürnberg (insgesamt mehr als 14 000 Beschäftigte) sowie der Studierenden der medizinischen Fakultät zuständig. Wir beraten den Arbeitgeber und die Beschäftigten in allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Hierzu ist ein besonderes Vertrauensverhältnis wesentlich. Wichtig ist es mir deshalb darauf hinzuweisen, dass alle im Betriebsärztlichen Dienst erhobenen medizinischen Untersuchungsbefunde sowie der Inhalt der Beratungsgespräche – wie bei allen anderen Ärzten – selbstverständlich in vollem Umfang der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.

Welche Aufgaben übernehmen Sie für die FAU und ihre Beschäftigten?

Unser vorrangiges Ziel ist es, die Entstehung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen oder Berufskrankheiten zu verhindern. Wir sehen unsere Hauptaufgaben in der Beratung der Beschäftigten, der Arbeitgeber und der Personalräte in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und sozialmedizinischen Fragen. Wir führen die Arbeitsmedizinischen Vorsorgen entsprechend der gültigen Verordnung (ArbMedVV) durch, ggf. verbunden mit dem Angebot einer Schutzimpfung gegen Erkrankungen, für die ein besonderes berufliches Ansteckungsrisiko besteht. In Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Arbeitssicherheit  beurteilen wir Arbeitsplätze im Rahmen regelmäßiger Arbeitsplatzbegehungen. Auch fällt die Organisation der Ersten Hilfe in unseren Aufgabenbereich.

Was bedeutet dies konkret? Welche Angebote können die Beschäftigten in Anspruch nehmen?

Neben den durch die ArbMedVV geregelten Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen bei besonderen beruflichen Gefährdungen können sich Beschäftigte bei allen gesundheitlichen Fragen im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsplatz an uns wenden.

Typische Anlässe für Beratungen sind zum Beispiel bei:

  • beruflich bedingten Hauterkrankungen
  • Krankheiten des Bewegungsapparates, die Probleme am Arbeitsplatz verursachen
  • Wiedereinstieg in das Arbeitsleben nach längerer Arbeitsunfähigkeit, z. B. im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung oder des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Fragen zum Arbeitsplatz- oder Tätigkeitswechsel aus gesundheitlichen Gründen
  • ergonomischen oder arbeitshygienischen Fragen
  • Krisensituationen oder psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
  • Verdacht auf Suchterkrankung (auch für Kollegen oder Vorgesetzte von Betroffenen)
  • geplanter oder bestehender Schwangerschaft zur individuellen arbeitsmedizinischen Beratung

Welche gesundheitsfördernden Verhaltensweisen können Sie uns als Betriebsarzt für die „kalte Jahreszeit“ empfehlen?

Viele „Erkältungskrankheiten“ aber auch die „echte Virusgrippe“ (Influenza) werden durch Viren verursacht, die auf zwei Wegen von Mensch zu Mensch übertragen werden, durch Tröpfcheninfektion und durch Schmierinfektion. Beim Husten oder Niesen gelangen kleinste Tropfen in die Luft aber auch auf umgebende Flächen. Diese werden eingeatmet (Tröpfcheninfektion) oder können später über die Hände durch unbewusstes Berühren des Mundes bzw. anderer Schleimhäute aufgenommen werden (Schmierinfektion). Die Übertragung kann zum Beispiel auch erfolgen, wenn wir in die Hand husten oder niesen oder uns die Nase putzen. Aus diesen Gründen verzichten wir zum Beispiel bei uns in der Dienststelle auf das Händeschütteln (und schenken Ihnen stattdessen ein Lächeln). Das Ansteckungsrisiko kann durch einige einfache hygienische Maßnahmen – wie regelmäßiges Händewaschen sowie Husten und Niesen in ein Einmaltaschentuch (notfalls in die Armbeuge) – verringert werden. Zudem sollten an Grippe Erkrankte engen Kontakt zu anderen Personen möglichst meiden.

Für bestimmte Personengruppen wird die jährliche Grippeschutzimpfung empfohlen, zum Beispiel insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen, Schwangere und ältere Menschen. Hier empfehlen wir den Hausarzt zur Beratung und Impfung aufzusuchen.

Neben der Vermeidung eines Infektionsrisikos ist es natürlich auch wichtig, die eigene Abwehr des Körpers zu stärken, zum Beispiel durch gesunde Ernährung, ausreichendes Trinken, regelmäßige Bewegung an der frischen Luft und, soweit dem medizinisch nichts entgegensteht, auch regelmäßige Saunagänge.

Vielen Dank für das Interview!
Weitere Informationen und Termine finden Sie unter
http://baed.fau.de/.